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Nichts als Ballermann – wo eine Spirituose zum Namensgeber wurde
Der Begriff „Ballermann“ steht sinnbildlich für ein Lebensgefühl: Sonne, Strand, Wellen, Eimersaufen, Beach-Party und vor allem Massentourismus. Für zahlreiche deutsche Urlauber ist der „Ballermann“ die DNA Mallorcas.
Was viele feierwillige Party-Urlauber gar nicht wissen: Den Kultstatus verdankt der Ballermann einer Spirituose, die ein Student aus dem Ruhrgebiet kreierte.
Ballermann 6: Der bekannteste Balneario in Deutschland
Im Jahr 1997 machte die Komödie „Ballermann 6“ mit Tom Gerhardt und Hilmi Sözer die gleichnamige Strandkneipe an der Platja de Palma in ganz Deutschland bekannt. Die Hauptdarsteller erfüllten nicht nur sämtliche Klischees, die über die Strandbar in El Arenal verbreitet wurden. Die Protagonisten feierten den Strandabschnitt gleichzeitig als Party-Mekka Mallorcas. Nur wenige Schritte entfernt befindet sich die Schinkenstraße mit Party-Locations wie dem Bierkönig, dem Megapark und dem Oberbayern.
Eigentlich hieß die Beach-Bar schlicht „Balneario 6“. Balneario ist die spanische Bezeichnung für einen bestimmten Strandabschnitt in El Arenal. Die Platja de Palma ist durch 15 derartiger Lokale in ebenso viele Abschnitte unterteilt. Nach einem Komplettumbau vor einigen Jahren wurde der Balneario 6 in Beach Club SIX umbenannt. Wenn Sie ein Ferienhaus auf Mallorca in der Umgebung von El Arenal gemietet haben, dürfen Sie sich einen Abstecher zur berühmten Strandbar nicht entgehen lassen.
Die Trinkgelage in der Öffentlichkeit und die hemmungslosen Strandpartys riefen im Jahr 2014 die Behörden auf den Plan und es wurden Benimmregeln aufgestellt, für deren Durchsetzung bis heute die Inselpolizei zuständig ist. Obwohl die Zeiten, als Sangria aus Eimern getrunken wurde und an der Platja de Palma bereits morgens das Dosenbier in Strömen floss, der Vergangenheit angehören, steht „Ballermann“ nach wie vor als Inbegriff für die Feiermeile auf Mallorca.
Ein Jurastudent und eine clevere Geschäftsidee
Wer sich an dieser Stelle fragt, was der Ballermann mit einer Spirituose zu tun hat, kennt die Geschichte eines Jurastudenten aus dem Ruhrgebiet nicht. Er verbrachte 1994 zusammen mit einem Freund einen Teil der Semesterferien in El Arenal. Die Studenten hatten gehört, dass es mit dem „Ballermann 6“ eine angesagte Party-Location an der Platja de Palma geben soll. Nach dem Hinflug feierten die beiden ausgelassen mit Hunderten deutschen Touristen am Strand und machten die Nacht zum Tag. Was dem Studenten auffiel: Balneario 6 war deutlich besser besucht, als baugleiche Bars am gleichen Strand der Inselhauptstadt.
Wieder zurück in der Heimat machte sich der Jurastudent diese Erkenntnis zunutze. Der damals 34-Jährige hatte kurz vor der Abreise nach Mallorca eine Hausarbeit über das Markenrecht geschrieben und kannte sich auf diesem Gebiet bestens aus. Er wusste, dass es ab dem 1. Januar 1995 auch Privatpersonen erlaubt war, einen Namen schützen zu lassen. Seine Recherche ergab, dass noch niemand den Namen „Ballermann 6“ beim Patentamt zum Schutz angemeldet hatte. Kurz entschlossen erwarb der Student für 800 DM die Rechte an dem Namen. Zu diesem Zeitpunkt war ihm noch nicht klar, dass diese Entscheidung sein Leben für immer verändern würde.
Ballermann Kurztrips: Der Hype um den Schnaps
Ab diesem Zeitpunkt ging es darum, den geschützten Namen für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Der Student ließ den ersten Ballermann-Likör der Geschichte produzieren und nannte ihn „Ballermann Kurztrips“. Zunächst wollte keine Supermarktkette die kleinen Flaschen ins Sortiment aufnehmen, bei denen unter anderem der „Kleine Feigling“ als Designvorlage diente. Erst, als eine große deutsche Boulevardzeitung über die Geschäftsidee berichtete, gelang der Spirituose der Durchbruch. Der Hype um den Schnaps begann und als der Erfinder in der Essener Grugahalle die erste Ballermann-Party veranstaltete, kamen 20.000 Fans.
Das lukrative Geschäft mit den Lizenzen
Noch lukrativer als der Verkauf der „Ballermann Kurztrips“ erwies sich für den Studenten das Geschäft mit den Lizenzen. Jeder Artikel, jede Kneipe und jede Party, die den Namen „Ballermann 6“ fortan nutzte, musste Lizenzgebühren an den Jurastudenten zahlen. Da der Begriff „Ballermann“ der Hauptbestandteil des geschützten Namens war, fielen auch Lizenzgebühren an, wenn die „6“ weggelassen wurde. Im Lauf der Zeit kaufte der findige Unternehmer die Rechte an weiteren Namen hinzu. „Ballermannparty“, Ballermann Records“ und „Ballermann Radio“ ergänzten bald das Portfolio. Als schließlich 1997 die deutsche Komödie „Ballermann 6“ in die Kinos kam, klingelte die Kasse für beim ehemaligen Jurastudenten ordentlich. Es handelte sich um die lukrativste Einzelanfrage für die Nutzung der Namensrechte.